Zwei Volksbegehren zur Selbstbestimmung der Frauen

Die Bevormundung von ungewollt schwangeren Frauen muss beendet werden.

Wir fordern Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz (Paragrafen §96) zu streichen und die Abtreibungspille rezeptfrei abzugeben.

Unterstützen sie unsere Forderungen und
unterschreiben sie beide Volksbegehren.

Unterstützen sie unsere Volksbegehren
und teilen sie unsere Website

Frauen demonstrieren in Österreich für Gleichberechtigung und Abtreibung (7.5.1971) @APA/Picturedesk Votava

Volksbegehren

Abtreibung-Strafgesetz-Paragraphen streichen

Seit 1768 ist der Schwangerschaftsabbruch unter Androhung einer Freiheitsstrafe verboten, derzeit immer noch mit einem Jahr Gefängnis geahndet.

Zum 50-jährigen Jubiläum der Fristenlösung ist es nun an der Zeit, den — aus der Monarchie stammenden — Paragrafen §96 ersatzlos zu streichen.

Das Parlament möge nun beschließen die Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz zu streichen, wie Kanada dies bereits 1988 getan hat.

Volksbegehren

Abtreibungspille rezeptfrei

Die in weiten Teilen Österreichs fehlende Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, stellt für viele Frauen eine große Belastung dar. Das Recht auf Abtreibung darf nicht von finanziellen Mitteln oder dem Wohnort abhängig sein.

Deshalb ist die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille (Mifegyne) in Apotheken eine wichtige und notwendige Maßnahme.

Deshalb möge das Parlament die (verfassungs-) rechtliche Maßnahmen für die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille beschließen.

Foto von Gayatri Malhotra auf Unsplash

Zeit zum Handeln

Konsequenterweise sind es Monarchien, Diktatoren und kriegsführende Staaten, welche den Abbruch und auch Verhütung verbieten.

In einer modernen Demokratie darf es keine Bevormundung von Frauen geben!

Wir haben das Recht auf Abtreibung!

Foto von Nationaal Archief auf Unsplash