Die Bevormundung von ungewollt schwangeren Frauen muss beendet werden.
Wir fordern Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz (Paragrafen §96) zu streichen und die Abtreibungspille rezeptfrei abzugeben.
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Volksbegehren
Abtreibung-Strafgesetz-Paragraphen streichen
Seit 1768 ist der Schwangerschaftsabbruch unter Androhung einer Freiheitsstrafe verboten, derzeit immer noch mit einem Jahr Gefängnis geahndet.
Zum 50-jährigen Jubiläum der Fristenlösung ist es nun an der Zeit, den — aus der Monarchie stammenden — Paragrafen §96 ersatzlos zu streichen.
Das Parlament möge nun beschließen die Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz zu streichen, wie Kanada dies bereits 1988 getan hat.
Volksbegehren
Abtreibungspille rezeptfrei
Die in weiten Teilen Österreichs fehlende Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, stellt für viele Frauen eine große Belastung dar. Das Recht auf Abtreibung darf nicht von finanziellen Mitteln oder dem Wohnort abhängig sein.
Deshalb ist die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille (Mifegyne) in Apotheken eine wichtige und notwendige Maßnahme.
Deshalb möge das Parlament die (verfassungs-) rechtliche Maßnahmen für die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille beschließen.
Zeit zum Handeln
Konsequenterweise sind es Monarchien, Diktatoren und kriegsführende Staaten, welche den Abbruch und auch Verhütung verbieten.
In einer modernen Demokratie darf es keine Bevormundung von Frauen geben!
Wir haben das Recht auf Abtreibung!