Jetzt unterschreiben

Online oder Gemeindeamt

Sie können beide Volksbegehren online mit ihrer elektronischen Signatur oder auf jedem beliebigen Gemeindeamt unterzeichnen.

Online

Online können sie via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben.

Handy-Signatur, kartenbasierte BürgerkarteID Austria oder EU Login erforderlich

Gemeindeamt oder Magistrat

Sie können beide Volksbegehren auf jedem beliebigen Gemeindeamt unterzeichnen (in Wien: Magistratisches Bezirksämter) – unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz.

Bitte nehmen sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit (z. B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel).

Öffnungszeiten

Magistratische Bezirksämter
Persönliche Unterstützungserklärungen können in den Wahlreferaten zu folgenden Öffnungszeiten (ohne Terminreservierung) abgegeben werden:

  • Montag bis Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr
  • Karfreitag, Heiliger Abend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) von 8.00 bis 11.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

In den Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten unterschreiben: bitte informieren sie sich vorort. Gemeindeamt finden

Tipp: wenn sie anonym bleiben möchten, gehen sie einfach zu einem benachbarten Gemeindeamt, um unerkannt zu bleiben.

Bitte nehmen sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit (z. B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel).

Auslandsöstereicher*innen

Auslandsösterreicher*innen müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sein. Sie haben sodann zwei Möglichkeiten, unsere Volksbegehren zu unterstützen:

  1. Online von jedem internetfähigen Gerät aus, mit der „ID Austria“.
  2. Im Rahmen eines Aufenthalts im Bundesgebiet in jeder beliebigen Gemeinde während der Öffnungszeiten.

Bitte beachten sie: Die Abgabe einer Unterstützungserklärung auf einer österreichischen Vertretungsbehörde ist nicht vorgesehen.

Abstimmungsberechtigte

  • Alle österreichischen Staatsbürger*innen über 16 Jahre (Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung)
  • Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger*innen kostenlos.

Rechtsgrundlage: Volksbegehrengesetz 2018, in der gültigen Fassung.