Die in weiten Teilen Österreichs fehlende Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, stellt für viele Frauen eine große Belastung dar. Das Recht auf Abtreibung darf nicht von finanziellen Mitteln oder dem Wohnort abhängig sein.
Deshalb ist die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille (Mifegyne) in Apotheken eine wichtige und notwendige Maßnahme.
Deshalb möge das Parlament die (verfassungs-) rechtliche Maßnahmen für die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille beschließen.
Begründung für die Forderung Rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille
Mit der Abtreibungspille ist seit 1988 eine neue Technologie verfügbar, welche sich seither als sehr wirksam und ausgesprochen sicher bewiesen hat. Diese löst einen Abbruch aus, welcher ident und nicht zu unterscheiden ist von einem Spontanabort. Frauen managen Spontanaborte seit ca. 10.000 Jahren selbst und suchen ärztliche Hilfe, falls sie eine solche benötigen. Deshalb gibt es kein vernünftiges medizinisches Argument, den medikamentösen Abbruch anders zu regeln als einen Spontanabort.
Konsequenterweise gibt es die Abtreibungspille bereits im Internet, z.B. www.womenonweb.org sowie in Indien rezeptfrei im drugstore, das Präparat „Unwanted kit®“. Es stellt sich die Frage, warum Frauen in Europa diese Form der Selbstbestimmung mit den aktuellen Restriktionen im Zugang zur Abtreibungspille vorenthalten wird und sie immer noch bevormundet werden, basierend auf einem Gesellschaftsbild und einer Frauenrolle, die aus der Monarchie und dem Faschismus stammt.
Dies hat massive negative Konsequenzen für Frauen und wir sehen dies jeden Tag. Die fehlende wohnortnahe Versorgung des Schwangerschaftsabbruchs in weiten Teilen Österreichs zwingt Frauen eine unnötige Reise und andere Belastungen auf sich zu nehmen. Die Abtreibungspille ist ein gutes Beispiel dafür, dass es nicht zu wenig Ärzte*innen gibt, die Abbrüche durchführen, sondern zu viele Restriktionen, die Frauen den wohnortnahen Zugang verunmöglichen. Deshalb ist die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille eine wichtige und notwendige Maßnahme.
Sie ist aus medizinischer Sicht sicher und aus Sicht der Selbstbestimmung von Frauen überfällig.